Coaching Leistungen


Dauer
Je nach einzelfallspezifischem, zielgerichtetem Bedarf und befristet.

Grundlage
Bei Bedarf kann in Einzelfällen eine Coaching-Leistung gesprochen werden. Eine Coaching-Leistung kann angezeigt sein, wenn es um die Lösung spezifischer Fragestellungen in Zusammenhang mit der Ausbildung, der Erwerbsarbeit oder der beruflichen Eingliederung allgemein geht, die eine vorübergehende intensivere Bearbeitung erfordern und die nicht mehr im Rahmen der Beratung und Begleitung angegangen werden können.
Eine Coaching-Leistung kann nur zugesprochen werden, wenn die versicherte Person eine Eingliederungsmassnahme im 1. Arbeitsmarkt absolviert. (Training, Ausbildung, Umschulung, etc.)
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Coaching-Leistung.

Beschreibung
Coaching-Leistungen werden als Spezialfall von Beratung und Begleitung betrachtet. Es sind gezielte und befristete Interventionen durch einen Coach (Fachperson mit spezifischen Fachkenntnissen) bei Massnahmen im 1. Arbeitsmarkt. Die Interventionen verfolgen das Ziel, die versicherte Person wie auch den Arbeitgeber im 1. Arbeitsmarkt bei der Erreichung der Zielvorgaben gleichermassen zu unterstützen.
Coaching-Leistungen werden immer separat von der ihr zu Grunde liegenden Massnahme verfügt (separate Mitteilung).

Ziele

  • Umsetzung der definierten Ziele Zielvereinbarung
  • Spezifische Frage- und/oder Problemstellungen sind gelöst

Voraussetzung
Die Eingliederungsfähigkeit ist gegeben

Leistungsumfang
Begleitung von Trainings im 1. Arbeitsmarkt
  • Begleitung der versicherte Person (vor Ort und /oder separatem Coaching Setting)
  • Beratung des Arbeitgebers
  • Überwachung der Zielverfolgung vor Ort
  • Aufarbeitung spezifischer Themen mit der versicherten Person (sind zu definieren)
  • Dokumentation des Prozesses, Pensum Steigerung, Steigerung der Leistungsfähigkeit, Fachkompetenzen, etc.