Berufliche Massnahmen

Wir begleiten und unterstützen Sie bei der beruflichen Eingliederung.

Das Ziel unserer Eingliederungsmassnahmen ist es, die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen, psychischen Beeinträchtigungen wiederherzustellen und zu stabilisieren.

Die Invalidenversicherung (IV) steht für den Grundsatz «Eingliederung vor Rente». Wir teilen diese Überzeugung und setzen uns mithilfe von beruflichen Massnahmen der IV für die Wiederherstellung, die Verbesserung oder den Erhalt der Erwerbsfähigkeit ein. Unser Ziel ist es die Förderung beruflicher Handlungskompetenz (fachliche, methodische, soziale und persönliche Kompetenzen) zur Integration in die Arbeitswelt.

Berufliche Eingliederung für ein positives Selbstwertgefühl

In der Zusammenarbeit mit betroffenen Menschen nehmen wir die gesteckten Ziele ernst. Wir möchten mit den Menschen gemeinsam in beruflichen Eingliederungsmassnahmen den Blickwechsel auf eine andere Wirklichkeit und neue Perspektiven ermöglichen: Angemessene Arbeit wirkt sich positiv auf den Menschen aus.

  • Sie wirkt stabilisierend
  • Sie hat einen positiven Einfluss auf das Selbstwertgefühl
  • Sie hat einen positiven Einfluss auf die zwischenmenschlichen Beziehungen
  • Sie hat einen positiven Einfluss auf den Tagesrhythmus