Arbeitstraining

Dauer
3 – 6 Monate (maximal 3 Monate in einer Institution)

Grundlage
Das Arbeitstraining dient einem weiteren Aufbau der Arbeitsfähigkeit, falls die 50 Prozent Arbeitsfähigkeit aus dem Aufbautraining für die Folgemassnahme nicht ausreichen und ein Arbeitsversuch aufgrund des hohen Betreuungsaufwands nicht möglich ist.
Das Arbeitstraining findet in der Regel im ersten Arbeitsmarkt statt.

Beschreibung
Die versicherten Personen mit Erwerbserfahrung werden bezüglich Präsenz, Leistungsfähigkeit und Kompetenzen kontinuierlich weiter aufgebaut.
Der Übertritt in den 1. Arbeitsmarkt wird vorbereitet oder begleitet. Schnuppereinsätze oder auch längere Praktika im 1. Arbeitsmarkt sind erforderlich.
Ziel ist der Übertritt nach spätestens 3 Monaten in den 1. Arbeitsmarkt.

Ziele

  • Anschlussmassnahme im Arbeitsmarkt (Weiterführung Arbeitstraining, Praktika, Arbeitsversuch etc.)
  • Eine Anstellung im 1. Arbeitsmarkt
  • Ausreichende Stabilität und Arbeitsfähigkeit um an Massnahmen berufliche Art oder der Stellenvermittlung teilnehmen zu können
  • Ziel ist der Übertritt nach spätestens 3 Monaten in den 1. Arbeitsmarkt.

Voraussetzung

  • während mindestens sechs Monaten mindestens 50 Prozent arbeitsunfähig
  • Ausbau der 50% Arbeitsfähigkeit auf ein volles Pensum (falls medizinisch-theoretisch zumutbar)
  • Kann voraussichtlich die für die Folgemassnahme notwendige Arbeits- und Leistungsfähigkeit erreichen

Leistungsumfang

  • Präsenz in der Regel ab 20 Stunden pro Woche bis zur Belastungsgrenze
  • gemäss individueller Zielvereinbarung
  • Produktives, leistungsorientiertes Arbeiten, Projekt Arbeiten, selbständiges Arbeiten
  • Einsatz im Arbeitsmarkt oder in Kombination mit der Institution
  • Erstellen oder aktualisieren der Bewerbungsunterlagen
  • Erarbeiten von Bewerbungsstrategien, Trainieren von Bewerbungsgesprächen, Selbstmarketing
  • Fortschrittskontrolle, Reflexion
  • Psychosoziale Begleitung
  • Verlaufsinformation, Berichterstattung und Reporting gegenüber den Fachpersonen der IV-Stelle